Artikel im Fitnessstudio Bremen Nord Burglesum: Fitness Park

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Das kann man sich wirklich nicht ausdenken: Das höchste Gericht in Bremen hat tatsächlich die Schließung der Saunen der Sportstudios im Lande Bremen bestätigt, nachdem die verantwortlichen Politikerinnen Bernhard und Vogt (beide Linkspartei) diese Entscheidung getroffen haben und sich danach in die „wohlverdiente“ Sommerpause bis zum Ende des Monats verabschiedet haben.

Unsere umfangreichen Gutachten wurden ignoriert bzw. angezweifelt. Es stellt sich ohnehin die Frage, warum wir als Betroffene einer grundrechtlichen Einschränkung überhaupt beweisen müssen, warum Saunabesuche kein Infektionsrisiko begünstigen – eigentlich sollte die Beweislast bei denjenigen liegen, die die Schließung auch verfügt haben.

Im Klartext: Sagt uns, warum die Wellness-Areale unter Berücksichtigung der Hygiene-Konzepte gefährlich sein sollen - Shisha-Bars, Gastronomie, Flugreisen etc. aber nicht!?! Aber das geht ja jetzt nicht mehr, weil unsere Verantwortlichen (trotz drohender 2. Welle?) im Urlaub sind und die Gültigkeit der 12. Corona-Verordnung praktischerweise gleich noch bis zum 31.8. festgeschrieben haben, anstatt nach Erstellung eines wöchentlichen Lagebildes immer wieder aktuell zu bewerten.

Konkret begründet das OVG übrigens das Öffnungsverbot mit den Infektionsgefahren durch die Luftfeuchtigkeit in den Bereichen, die der Abkühlung, Reinigung und der Ruhe dienen.

Jeder regelmäßige Saunanutzer schlägt da die Hände über dem Kopf zusammen. Diese Bereiche befinden sich gemeinhin unter freiem Himmel oder in Bereichen, die mit einer besonders starken Zu- und Abluftventilation ausgestattet sind. Wäre das nicht der Fall, würden hier in kürzester Zeit Schimmel- und Verspakungs-Probleme aufkommen. Das OVG vermutet ausgerechnet hier einen geringen Luftaustausch und wirft uns vor, dazu keine Angaben gemacht zu haben!?!

Da muss man erstmal drauf kommen – nachdem die Duschen in allen Sportstudios bundesweit zum Teil schon seit Mai wieder nutzbar sind, meint das oberste Bremer Gericht hier und in den Ruheräumen ein besonderes Infektionsrisiko ausmachen zu können.

In den Ruheräumen!!!

Des Weiteren werden den Fitness Clubs Unzulänglichkeiten bei der Dokumentation der Infektionswege unterstellt.  Dabei weiß jeder, dass in den Fitness Clubs minutengenau eine korrekte Anwesenheits- und Besucherliste aller Gäste erstellt werden kann, wohingegen z.B. beim Restaurantbesuch Phantasienamen angegeben werden könnten.

Wir haben in unserem Gutachten natürlich besonderes Augenmerk auf die Situation in der Saunakabine gelegt –jedem passionierten Saunagänger ist klar, dass eine besondere Bewertung der Ruheräume und Saunaduschen lebensfremd ist. Somit haben wir dazu verständlicherweise keine Angaben gemacht.Nun werden wir in Ruhe überlegen, was die weiteren Schritte sein können. Bundesweit (außer in HH) gibt es diese Einschränkungen nicht und wir müssen darüber nachdenken, ob ein Gang zum BGH als letzte Entscheidungs-Instanz unternommen werden sollte.  Ihr könnt jedenfalls sicher sein, dass wir nichts unversucht lassen werden, Euch wieder den so lange vermissten Besuch unserer Sauna- und Entspannungsareale zu ermöglichen.

Euer Fitness Park Team